Es bleibt beim Nein
Stadt und Ortschaftsrat beharren im Brommenacker auf maximal zwei Wohneinheiten pro Haus.
Unsesrer Mitarbeiterin Regine Ounas-Kräusel
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
WEIL AM RHEIN-HALTINGEN. Ein Hausbesitzer in der Stockbergstraße hat in seinem Haus eine dritte Wohnung eingerichtet, obwohl der Bebauungsplan "Oberer Bromenacker IV" nur zwei Wohnungen erlaubt (wir berichteten). Mittlerweile steht fest: Eine nachträgliche Absegnung dieses Verstoßes wird es nicht geben.
Den Antrag des Bauherrn, die dritte Wohnung nachträglich zu genehmigen, hat die Stadt in monatelangen Auseinandersetzungen immer ...