Es bleibt beim Nein

Stadt und Ortschaftsrat beharren im Brommenacker auf maximal zwei Wohneinheiten pro Haus.  

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Der Brommenacker soll ein schmuckes, familiäres Wohngebiet bleiben.   | Foto: Frey
Der Brommenacker soll ein schmuckes, familiäres Wohngebiet bleiben. Foto: Frey

WEIL AM RHEIN-HALTINGEN. Ein Hausbesitzer in der Stockbergstraße hat in seinem Haus eine dritte Wohnung eingerichtet, obwohl der Bebauungsplan "Oberer Bromenacker IV" nur zwei Wohnungen erlaubt (wir berichteten). Mittlerweile steht fest: Eine nachträgliche Absegnung dieses Verstoßes wird es nicht geben.

Den Antrag des Bauherrn, die dritte Wohnung nachträglich zu genehmigen, hat die Stadt in monatelangen Auseinandersetzungen immer ...

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