Amtsgericht Freiburg
Familie verstößt gegen Kontaktverbot – Gericht stellt Verfahren ein

Eine Familie aus dem Markgräflerland hat im April unerlaubterweise Besuch empfangen, ein Nachbar rief die Polizei. Ein Bußgeld muss der Gastgeber nicht bezahlen – aber die Anwaltskosten.
Es war ein spontaner Besuch bei Freunden im Markgräflerland. Nur zur falschen Zeit – mitten in der Corona-Pandemie. Und deshalb bekamen einige Mitglieder von zwei fünfköpfigen Familien Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz zugeschickt. Ein 42-Jähriger legte gegen das 200 Euro teure Bußgeld Einspruch beim Freiburger Amtsgericht ein – mit Erfolg, sein Verfahren wurde vom Strafrichter eingestellt. Die Kosten seines Anwalts muss er selbst übernehmen.
Die beiden Familien sind schon lange befreundet. Am Abend des 8. April 2020 fuhr die Familie des ...
Die beiden Familien sind schon lange befreundet. Am Abend des 8. April 2020 fuhr die Familie des ...