Eine Freiburger Kieferorthopädin hat die Behandlung eines 13-Jährigen verschieben wollen, weil der gegen Corona geimpft war. Das Sozialministerium hat nun klargestellt, dass das nicht zulässig ist.
Das Sozialministerium stellt klar, dass Ärzte oder Zahnärzte corona-geimpfte Kassenpatienten nicht wegen der Impfung ablehnen dürfen. (Symbolbild) Foto: Frans Rombout,Picture Partners (Adobe Stock)
Ärzte oder Zahnärzte dürfen corona-geimpfte Kassenpatienten nicht wegen der Impfung ablehnen. Das hat das baden-württembergische Sozialministerium auf eine Anfrage der Landes-SPD deutlich gemacht. "Das wird Signalwirkung für andere Behandler ...