Freiburger Gericht kann 52-Jährigem keinen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz nachweisen
Im Zweifel für den Angeklagten: Vor dem Freiburger Amtsgericht musste sich ein 52-Jähriger wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verantworten. Genügend Beweise gab es nicht.
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Im Strafbefehl warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, er habe am 26. März 2022 während eines nicht genehmigten Demonstrationszuges durch die Freiburger Innenstadt als Versammlungsleiter fungiert. Der ermittelnde Kripobeamte erklärte vor Gericht, dass er damals nicht ...