Kriminalität

Freiheitsstrafe gegen ehemaligen Hells Angel von Basler Appellationsgericht bestätigt

Das Basler Appellationsgericht bestätigt die Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Jahren gegen einen ehemaligen Hells Angel. Er wird wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt.  

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Ein ehemaliges Mitglied der Hells Ange...lg vor dem Basler Appellationsgericht.  | Foto: Fredrik von Erichsen (dpa)
Ein ehemaliges Mitglied der Hells Angels, ein 38-jähriger Mann, hatte mit seiner Berufung keinen Erfolg vor dem Basler Appellationsgericht. Foto: Fredrik von Erichsen (dpa)

Das Basler Appellationsgericht hält an einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und zehn Monaten wegen Vergewaltigung, sexuellen Handlungen mit Kindern und vielen weiteren Delikten für einen ehemaligen Hells Angel fest. Es hat am Montag die Berufung des 38-Jährigen abgewiesen. Die zweite Instanz bestätigte somit das Urteil des Strafgerichts "vollumfänglich" mit nur "minimalen Abweichungen", wie die Gerichtspräsidentin sagte. Innerhalb der Strafzumessung hat die zweite Instanz teilweise anders gewichtet, doch das Strafmaß der Vorinstanz bleibt, ebenso der Landesverweis von 14 Jahren für den türkischen Staatsbürger.

Der einstige Hells Angel wurde verurteilt wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Nötigung, vollzogenen und versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern, Geldwäscherei sowie Gehilfenschaft dazu, Vergehen gegen das Waffen- und Geldspielgesetz, Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Bestechung und Urkundenfälschung. Dem Opfer der Sexualdelikte, einem damals 14-jährigen Mädchen, muss er eine Genugtuung von 12.000 Franken sowie Schadenersatz zahlen.

Die Gerichtspräsidentin bezeichnete die Handlungen des Beschuldigten gegenüber der 14-Jährigen bei einem Treffen in Luzern als den schwersten Vorfall aus der ganzen Reihe von Delikten. Er habe die Jugendliche mithilfe einer Drohkulisse im Auto sexuell überrumpelt und deren Naivität ausgenutzt. Das Mädchen sei davon ausgegangen, einen Jungen zu treffen, und nicht einen rund doppelt so alten Mann, sagte die Gerichtspräsidentin weiter.

Chat-Verlauf mit 14-Jähriger als "erdrückender" Beweis

Das Appellationsgericht geht nach eigenen Angaben einig mit der Staatsanwaltschaft, dass die sexuellen Handlungen mit der Jugendlichen nur aufgrund massiven psychischen Drucks stattfinden konnten, namentlich mit der Drohung, Nacktbilder von ihr zu veröffentlichen. Der Chatverlauf zwischen den beiden sei als Beweis "erdrückend" und es gebe keinen Anlass, an der Glaubwürdigkeit des Opfers zu zweifeln, sagte die Richterin.

Der ehemalige Hells Angel habe gezielt im Messaging-Dienst Snapchat nach Minderjährigen gesucht. Erwiesen sei ebenso, dass der Beschuldigte die Jugendliche dazu gedrängt habe, ihm auch Nacktfotos der zehnjährigen Schwester zu schicken. Nebst vollzogener sexueller Handlung mit einem Kind verurteilte ihn das Gericht auch wegen eines Versuchs dazu, da er die zehnjährige Schwester auch bei einem Treffen dabei haben wollte, worauf die 14-Jährige jedoch nicht einging.

Sex im Gefängnis und gefälschte Covid-Zertifikate

Wie bereits das Strafgericht sieht es die zweite Instanz als erwiesen an, dass der Beschuldigte im Untersuchungsgefängnis ein freundschaftliches Verhältnis zu einem Aufseher pflegte. Gegen Geld hatte er Sex mit dessen Freundin, ebenfalls Aufseherin im Waaghof. Einig ging das Gericht auch mit dem Urteil punkto Anstiftung einer Labormitarbeiterin zur Fälschung von Covid-Zertifikaten im Pandemiejahr 2021. Die Straftatbestände zur Geldwäscherei betreffen seine Rolle in einem internationalen Anlagebetrugsnetz sowie einen Leasingbetrug.

Der Berufungskläger verstehe es, andere Menschen zu manipulieren, sagte die Gerichtspräsidentin. Er habe es auch immer wieder geschafft, Personen außerhalb des kriminellen Milieus, wie das Aufseher-Paar, die Labormitarbeiterin sowie eine Bankangestellte in Deutschland in seine Pläne hineinzuziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Berufungskläger steht der Weg zum Bundesgericht offen.

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