Vor dem Appellationsgericht
Verteidiger von Ex-Hells-Angel will in Basler Berufungsprozess Freispruch in fast allen Punkten
Der Berufungsprozess gegen einen Ex-Hells-Angel in Basel dreht sich um Vergewaltigungsvorwürfe und sexuelle Handlungen mit Minderjährigen. Auch Murat Yakin wird im Zusammenhang mit Luxusuhren genannt.
sda
Di, 18. Nov 2025, 20:00 Uhr
Basel
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Die Basler Staatsanwaltschaft und der Opferanwalt haben am Montag beim Berufungsprozess gegen einen ehemaligen Hells Angel das Strafmaß der Vorinstanz bekräftigt. Dem 38-Jährigen werden unter anderem Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sowie sexuelle Handlungen mit Kindern vorgeworfen.
"In keinem Moment dachte er nach, was seine Handlungen mit meiner Klientin machen – er genoss es, ein 14-jähriges Mädchen zu dominieren und dazu war ihm jedes Mittel recht", sagte der Anwalt der Privatklägerin in seinem Plädoyer vor dem Basler Appellationsgericht. Die Jugendliche habe aufgrund ihres Alters und des Machtgefälles zwischen ihr und dem weit älteren Beschuldigten die Gefahr nicht kommen sehen. Auch die Staatsanwältin verteidigte in ihrem Plädoyer das Strafmaß der Vorinstanz. Der erhalten gebliebene Chatverlauf zwischen dem Beschuldigten und dem Mädchen spreche Bände. Selten habe dem Gericht eine derart ausführliche Dokumentation vorgelegen.
Verteidiger fordert Freisprüche
Das Strafgericht hatte den ehemaligen Hells Angel letztes Jahr zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Verurteilte legte Berufung ein. Ihm wird vorgeworfen, die 14-Jährige unter Androhung einer Veröffentlichung von Nacktvideos zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
Der Verteidiger des Beschuldigten forderte hingegen Freisprüche von den meisten Anklagepunkten. Die harten Straftatbestände sah er als nicht erstellt an. Er plädierte vor dem Appellationsgericht für eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die bereits abgegolten wären. Lediglich die Straftatbestände Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie gegen das Geldspielgesetz, dort aber nur in Gehilfenschaft, sah er in seinem Plädoyer als gegeben an.
Der Anwalt des Beschuldigten hielt fest, dass es nicht bewiesen sei, dass der Geschlechtsverkehr unter Androhung stattgefunden habe. Nicht die Angst vor der Veröffentlichung der Videoaufnahmen, sondern Gegenleistungen wie Geld oder Geschenke hätten im Vordergrund gestanden. Zum Anklagepunkt der sexuellen Handlungen mit Kindern sagte der Verteidiger, dass sich die Jugendliche als 16-Jährige ausgegeben habe. Sein Mandant habe trotz Nachfrage das wahre Alter nicht für möglich gehalten. Die Staatsanwältin hielt dagegen, dass gerade weil Mädchen oft schwer einzuschätzen seien, er das Alter hätte überprüfen müssen.
Keine Aussagen zu Vermögen und Yakins Uhren
Freisprüche forderte der Verteidiger auch vom Straftatbestand der Geldwäscherei wie auch von der Bestechung und Begünstigung. Der Beschuldigte soll im Untersuchungsgefängnis bezahlten Sex mit einer Aufseherin gehabt haben. Eine Bestechung liege nicht vor, wenn bloß ein Angebot angenommen werde, hielt der Verteidiger fest.
Die Gerichtspräsidentin konfrontierte den ehemaligen Hells Angel auch mit seinen Vermögensverhältnissen. Sie fragte ihn, wie er beinahe ohne Einkommen zu seinem luxuriösen Lebensstil, den teuren Marken und den hohen sichergestellten Bargeldbeträgen gekommen sei. Der angeklagte 38-Jährige machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Auch zu den Geldzahlungen des Schweizer Nationaltrainers Murat Yakin für Luxusuhren wollte er nichts sagen. Der Verteidiger sagte daraufhin, dass sein Mandant den Geldbetrag für zwei Rolex-Uhren für Yakin bei sich zuhause gelagert habe. Der Nationaltrainer sei kein Strohmann für seinen Uhrenhandel gewesen. Nach dem Urteil der Vorinstanz erhielt Yakin die zwei beim Beschuldigten gefundenen Uhren zurück.
Das Appellationsgericht wird das Urteil voraussichtlich am Montag, 24. November, verkünden.