Freispruch für Disko-Türsteher
Amtsgericht: Vorsätzliche Körperverletzung nicht erwiesen.
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KENZINGEN. Erst in die Disko, dann vor Gericht: Ein Zwischenfall in einer Herbolzheimer Diskothek hat ein Jahr später vor dem Amtsgericht Kenzingen mit einem Freispruch geendet. Geklagt hatte ein Gast, der im August 2005 mit Nachdruck vor die Tür gesetzt wurde und Prellungen an Armen, Kopf und Bauch davontrug. Das Gericht konnte dem beklagten Türsteher keine Schuld nachweisen.
Es ging um vorsätzliche Körperverletzung und am Ende der Verhandlung war nur eines klar: Es gab ein einheitliches Bild von den Verletzungen. Dagegen waren trotz der Anhörung von ...