Corona-Hilfen

Frisör aus Baden-Württemberg kämpft vor Gericht gegen die Rückzahlung der Corona-Hilfe

Holger Schier kämpft um Tausende Euro Corona-Hilfe. Trotz Umsatzeinbruchs soll er das Geld zurückzahlen – das Gerichtsurteil könnte auch für viele andere Unternehmer entscheidend sein.  

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Über die Rückzahlung von Corona-Hilfen... Donnerstag der Verwaltungsgerichtshof  | Foto: Jan Woitas (dpa)
Über die Rückzahlung von Corona-Hilfen eines Frisörs entscheidet am Donnerstag der Verwaltungsgerichtshof Foto: Jan Woitas (dpa)

Während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 muss Holger Schier seinen Friseursalon schließen, wie viele andere Unternehmer auch. Um die wirtschaftlichen Verluste abzufedern, beantragt der heute 56-Jährige aus Heidenheim an der Brenz die damals vom Land gewährte Corona-Soforthilfe. 15.000 Euro seien ihm gewährt worden. Später habe die L-Bank 10.424 Euro zurückgefordert, berichtet Schier. Er klagte – so wie Hunderte andere Unternehmer auch.

Über seinen und drei weitere Fälle entscheidet an diesem Donnerstag der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Bei den Verfahren handelt es sich um Musterfälle, die stellvertretend für zahlreiche andere Verfahren geführt werden. Angaben der L-Bank zufolge wurden bis Ende Juni knapp 1600 Klagen gegen Rückforderungsbescheide erhoben.

"Wir hatten sechs Wochen den Salon geschlossen", erzählt Schier. "Das heißt bei uns mal lockere 60.000 Euro Umsatzeinbruch." Die Soforthilfe sei damals als Zuschuss bezeichnet worden – nicht als Kredit oder Darlehen. In den Verträgen stehe, dass unter anderem Umsatzeinbrüche ein Grund für die Soforthilfe wäre. "Die Umsatzeinbrüche kann ich zu 100 Prozent belegen", sagt der Friseur. Innerhalb von zwei Wochen sei der Zuschuss aufgebraucht gewesen.

Gewährung der Hilfen auf der Grundlage von Prognosen

"Wir haben unsere Mitarbeiter gehalten und – Entschuldigung – dafür darf ich doch erwarten, dass ich auch unterstützt werde", so Schier weiter. 16 Menschen arbeiten demnach in seinem Betrieb. "Es ist eine Katastrophe, was hier politisch für die Unternehmen abgeht."

Die L-Bank schreibt, die Soforthilfen seien auf der Grundlage von Prognosen gewährt worden. Im Nachhinein habe überprüft werden müssen, ob die Vorhersagen auch tatsächlich so eingetreten seien. Sei etwa die wirtschaftliche Entwicklung letztlich besser verlaufen als zunächst angenommen, müsse die Unterstützung teilweise oder ganz zurückgezahlt werden.

"Wir hatten einen guten Kontostand und wollten eigentlich in neue, schönere Toiletten investieren", erzählt Schier. "Die haben wir auch fünf Jahre danach noch nicht, weil es einfach nicht geht." Persönlich sei dies eine sehr belastende Situation für ihn, so wie auch für viele andere Unternehmer. "Wir haben hier nichts falsch gemacht", sagt Schier. Seine Meinung: "Wir haben einen gültigen Vertrag, und der wurde nicht eingehalten."

Schier gewann vor Gericht – doch die L-Bank ging in Berufung

Schier klagte und gewann vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart, wie auch der VGH bestätigt. Die L-Bank ging demnach jedoch in Berufung. Deswegen findet nun die Verhandlung am Donnerstag in zweiter Instanz statt.

Das Land Baden-Württemberg zahlte laut L-Bank während der Pandemie rund 245.000 Corona-Soforthilfen in Höhe von insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro an Unternehmer und Selbstständige aus. Für größere Unternehmer gab es bis zu 30.000 Euro Unterstützung. Im Jahr 2021 forderte die L-Bank von den Unternehmern eine Abrechnung, "ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich ein Rückzahlungsbedarf für Ihre Soforthilfe ergibt", wie der VGH mitteilte.

Land fordert in 117.000 Fällen Geld zurück

Letztlich forderte die L-Bank nach eigenen Angaben in rund 117.000 Fällen insgesamt rund 862 Millionen Euro zurück. In rund 81.300 dieser Fälle wurde demnach zumindest anteilig der geforderte Betrag zurückgezahlt – insgesamt rund 546 Millionen Euro.

Über zwei weitere Fälle wird am Dienstag kommender Woche verhandelt. Insgesamt gibt es laut L-Bank zehn Musterverfahren.

Schlagworte: Holger Schier

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