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Für und Wider die Oberstufenreform

  • Julia Haag, Klasse 9a, Kreisgymnasium & Bad Krozingen

  • Fr, 15. Dezember 2017
    Schülertexte

Ab dem Schuljahr 2019/20 treten in Baden-Württemberg geänderte Regeln für die Abiturprüfung in Kraft / Eine Analyse.

Abiturienten schwitzen in einer Turnhalle über ihren Prüfungen.   | Foto: dpa
Abiturienten schwitzen in einer Turnhalle über ihren Prüfungen. Foto: dpa

Die Oberstufenreform in Baden-Württemberg soll mehr Raum für Spezialisierung sowie Vertiefung der Talente oder Interessen der Schüler schaffen. Sie soll erstmals im Abijahrgang 2019/2020 umgesetzt werden. Ich, Zischup-Reporterin Julia Haag, bin als Schülerin der jetzigen neunten Klasse daher direkt davon betroffen. Daher habe ich mich gefragt: Sind die Änderungen gut oder ist die Reform eher ein Reinfall?

Die erste große Veränderung ist diese, dass es nun nur noch drei Leistungsfächer gibt, anstatt vier, welche jedoch fünfstündig unterrichtet werden. Zwei Fächer sind aus Deutsch, Mathe, einer Fremdsprache und einer Naturwissenschaft zu wählen. Das dritte Fach ist frei wählbar. Diese Änderung birgt einige Vorteile, zum Beispiel, dass die Freiheit im Wählen der Leistungsfächer steigt und man dadurch die Interessen der Schüler fördern kann. Außerdem bedeutet das, dass man zum Beispiel das Fach Mathe, welches den meisten Schülern viele Probleme bereitet, nicht als Leistungsfach haben muss.

Eine weitere Veränderung ist, dass die restlichen Fächer Basisfächer sind, die dreistündig unterrichtet werden und nicht mehr nur zweistündig. Dadurch wird die Stundenzahl erhöht. Im Oberstufensystem bisher hat nämlich eine Stunde gefehlt, welche nun aufgeholt wurde. Ich jedoch denke, dass es ein wenig zu viel werden könnte mit den fünfstündigen Leistungsfächern und den dreistündigen Basisfächern.

Eine der größten Veränderungen ist das Prüfungssystem. Es gibt nun drei schriftliche und zwei mündliche Prüfungen, wobei die Präsentationsprüfung komplett abgeschafft werden soll. Die Leistungsfächer werden alle schriftlich geprüft. Deutsch und Mathe sind auch verpflichtet, geprüft zu werden, jedoch kann dies auch mündlich passieren. Ich denke, das macht nicht so viel Sinn, da zum Beispiel Deutsch für mich ein klassisches Schreibfach ist, welches meiner Meinung nach auf jeden Fall schriftlich geprüft werden sollte.

Schriftliche Prüfungen sind eindeutige Leistungsabfragen

Die zwei mündlichen Prüfungen sind klassisch. Das heißt 20 Minuten Vorbereitung und 20 Minuten Prüfung. Ich denke, es ist zum Einen gut, dass es nun zwei mündliche Prüfungen gibt, da ich glaube, dass das Reden den meisten Leuten besser liegt, als das Gelernte aufs Papier zu bringen. Zum Anderen denke ich aber, dass die schriftlichen Prüfungen eindeutiger das Können des Schülers darlegen.

Dazu, dass die Präsentationsprüfung abgeschafft wird, kann ich nur Negatives sagen, da ich denke, dass sie für die Schüler, die sich wirklich Mühe geben und sich wirklich gut darauf vorbereiten, eine geniale Chance ist, eine gute Note beziehungsweise eine hohe Punktzahl zu bekommen. Außerdem wird man das ganze Schulleben darauf vorbereitet, gute Präsentationen zu halten mit den GFS (Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen). Das ganze Gelernte würde sich dann in einer gewissen Hinsicht als unnütz erweisen.

Man fällt durch, wenn man in einem beliebigen Fach null Punkte erzielt. Wenn man in einer schriftlichen Prüfung null Punkte erzielt, kann man sich jedoch noch retten, indem man eine mündliche Zusatzprüfung macht, bei der man mindestens drei Punkte erhalten muss. Die Mindestgesamtpunktzahl bleibt.

Zusammengefasst finde ich persönlich die Oberstufenreform äußerst gelungen – bis auf die Präsentationsprüfung. Diese die sollte meiner Meinung nach erhalten bleiben.

Ressort: Schülertexte

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 15. Dezember 2017: PDF-Version herunterladen

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