Private Galerien in der Ortenau zählen zum Einzelhandel. Deshalb dürfen sie bei einer Verkaufsfläche unter 800 Quadratmeter öffnen. Vernissagen ohne Publikum lehnen sie ab.
Es ist etwas ungerecht, aber die privaten Galerien dürfen seit 20. April wieder Besucher in ihre Räume lassen, öffentliche jedoch nicht. Das baden-württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erklärt dazu: "Die privaten Verkaufsgalerien zählen zum Einzelhandel, der ... bei einer Verkaufsfläche unter 800 Quadratmeter und unter strikter Einhaltung ...