Unternehmen müssen keine extremen Rückzahlungen leisten / Karlsruher Richter korrigieren Urteil der Vorinstanz.
KARLSRUHE/FREIBURG. Der Bundesgerichtshof (BGH) schützt die Gasversorger vor exorbitanten Rückzahlungsforderungen. In einem Grundsatzurteil entschied der BGH am Mittwoch, welche Ansprüche Gaskunden haben, wenn ihr Gasvertrag eine unwirksame Klausel enthält. Die ...