Gebühren sind neu geordnet

Neue Gebührensatzung bei Bausachen gibt Spielräume .  

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FRIESENHEIM. In seiner öffentlichen Sitzung am Montagabend hat der Gemeinderat die neu gefasste Verwaltungsgebührensatzung vorberaten, die zum 1. April in Kraft treten wird. Kein Aprilscherz: Das Gebührenverzeichnis für Verwaltungsvorgänge im Bereich Baurecht lässt der Verwaltung für die Befreiung und Ausnahmebewilligung von gesetzlichen Vorgaben oder kommunalen Bestimmungen einen Ermessensspielraum zwischen fünf und 750 Euro. Die "Allgemeine Verwaltungsgebühr" ist mit einem Rahmen von drei bis 3000 Euro verankert.

Joseph Hugelmann konnte sich mit einem derart großen Ermessensspielraum für die Verwaltung nicht anfreunden. Die Antragsteller müssten ...

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