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Gedanklich mit Gewalt als Lösung auseinandergesetzt

  • Do, 12. November 2015
    Neuenburg

     

Aus medizinischer Sicht gibt es keine Anhaltspunkte für eingeschränkte Schuldfähigkeit der Angeklagten im Rachemordprozess.

NEUENBURG/FREIBURG. Keine Hinweise auf eine psychiatrische Beeinträchtigung zu Tatzeit hat der forensische Psychiater Hartmut Pleines bei dem 17-jährigen Angeklagten und dem 21-jährigen Angeklagten im sogenannten Neuenburger Rachemordprozess zur Tatzeit belegen können. ...

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