Aus medizinischer Sicht gibt es keine Anhaltspunkte für eingeschränkte Schuldfähigkeit der Angeklagten im Rachemordprozess.
NEUENBURG/FREIBURG. Keine Hinweise auf eine psychiatrische Beeinträchtigung zu Tatzeit hat der forensische Psychiater Hartmut Pleines bei dem 17-jährigen Angeklagten und dem 21-jährigen Angeklagten im sogenannten Neuenburger Rachemordprozess zur Tatzeit belegen können. ...