Haftstrafe für Schläge gegen Taxifahrer

Zur Bewährung ausgesetzt.
KENZINGEN. Wegen Körperverletzung musste sich ein 33 Jahre alter Mann ausländischer Staatsangehörigkeit vor dem Amtsgericht Kenzingen verantworten. Aufgrund seiner Vorstrafen endete das Verfahren mit einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Er wurde auch zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.