Höhere Erstattungen, klarere Regeln
EXPERTEN ZUM THEMA (1): Das neue Reisekostenrecht bringt bezüglich der Verpflegungsmehraufwendungen einige Vorteile.
Laura Scholl
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LÖRRACH. Wie in früheren Expertenbeiträgen berichtet, gelten für Arbeitnehmer und Unternehmer von 2014 an neue steuerliche Regelungen im Reisekostenrecht. Bisher haben wir Sie über die Neuregelungen zur ersten Tätigkeitsstätte sowie über die Abrechnung von Fahrtkosten aufgrund von Dienstreisen informiert. Im heutigen Artikel stellen wir Ihnen die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen vor.
Nur noch zwei PauschbeträgeMaximal 90 Tage
Ab 60 Euro ein Belohnungsessen
Auch die steuerliche Behandlung von Mahlzeiten der Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber im Rahmen der auswärtigen Tätigkeit gezahlt werden, wurde neu geregelt. Die gestellte Mahlzeit ist mit dem amtlichen Sachbezugswert im Rahmen der Lohnabrechnung zu versteuern. Dieser beträgt für ein Frühstück 1,60 Euro, für ein Mittag- ...