Höhere Erstattungen, klarere Regeln

EXPERTEN ZUM THEMA (1): Das neue Reisekostenrecht bringt bezüglich der Verpflegungsmehraufwendungen einige Vorteile.  

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Ab einer Abwesenheit von 24 Stunden gi...uro. Das reicht für einige Hamburger.   | Foto: dpa
Ab einer Abwesenheit von 24 Stunden gilt eine Pauschale von 24 Euro. Das reicht für einige Hamburger. Foto: dpa

LÖRRACH. Wie in früheren Expertenbeiträgen berichtet, gelten für Arbeitnehmer und Unternehmer von 2014 an neue steuerliche Regelungen im Reisekostenrecht. Bisher haben wir Sie über die Neuregelungen zur ersten Tätigkeitsstätte sowie über die Abrechnung von Fahrtkosten aufgrund von Dienstreisen informiert. Im heutigen Artikel stellen wir Ihnen die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen vor.

Nur noch zwei Pauschbeträge
Maximal 90 Tage
Ab 60 Euro ein Belohnungsessen
Auch die steuerliche Behandlung von Mahlzeiten der Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber im Rahmen der auswärtigen Tätigkeit gezahlt werden, wurde neu geregelt. Die gestellte Mahlzeit ist mit dem amtlichen Sachbezugswert im Rahmen der Lohnabrechnung zu versteuern. Dieser beträgt für ein Frühstück 1,60 Euro, für ein Mittag- ...

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