Landesarbeitsgericht
Illegale Verträge bei Daimler
Landesarbeitsgericht: Der Autobauer beschäftigte Techniker über Scheinwerkverträge.
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STUTTGART (dpa). Innerhalb von Werkverträgen sind direkte Weisungen an die Beschäftigten nicht erlaubt. Sonst unterscheiden sie sich nicht mehr von Festangestellten und müssten einen entsprechenden Vertrag erhalten. Das haben Stuttgarter Richter im Fall Daimler entschieden.
Der Autokonzern hat nach Einschätzung des Landesarbeitsgerichts Stuttgart zwei frühere Informationstechnik-(IT)-Experten in Scheinwerkverträgen beschäftigt. Zwischen den beiden Fachleuten und ...