Impfverordnung
Impfzentrum Kenzingen muss jeden 20. Impfwilligen abweisen

Die Änderung der Impfpriorität sorgt für Verunsicherung: Im Kreisimpfzentrum in Kenzingen müssen derzeit täglich Termine abgewiesen werden. Die BZ fasst die wichtigsten Fakten zusammen.
Wer ist impfberechtigt?
Seit vergangenem Freitag haben sich die Vorschriften nochmal erweitert (die detaillierte Verordnung finden Sie hier). Aktuell macht dem Impfzentrum in Kenzingen vor allem die Alterslücke zu schaffen: Da der Impfstoff von Biontech-Pfizer derzeit nur für die Personengruppe mit Impfpriorität 1 – also alle Menschen über 80 – vorgesehen ist und Astrazeneca nur eine Zulassung für Personen zwischen 18 und 64 Jahren hat, entsteht eine Lücke zwischen den 65- und 79-Jährigen.
Das KIZ muss deshalb täglich drei bis fünf Prozent der Termininhaber abweisen. Darunter seien auch Personen, die ein falsches Alter angeben. Wenn alle Termine für Astrazeneca ausgebucht seien, würden diese Personen sich einfach älter machen und den Biontech-Impfstoff buchen. Runtergerechnet werden ungefähr ...
Seit vergangenem Freitag haben sich die Vorschriften nochmal erweitert (die detaillierte Verordnung finden Sie hier). Aktuell macht dem Impfzentrum in Kenzingen vor allem die Alterslücke zu schaffen: Da der Impfstoff von Biontech-Pfizer derzeit nur für die Personengruppe mit Impfpriorität 1 – also alle Menschen über 80 – vorgesehen ist und Astrazeneca nur eine Zulassung für Personen zwischen 18 und 64 Jahren hat, entsteht eine Lücke zwischen den 65- und 79-Jährigen.
Das KIZ muss deshalb täglich drei bis fünf Prozent der Termininhaber abweisen. Darunter seien auch Personen, die ein falsches Alter angeben. Wenn alle Termine für Astrazeneca ausgebucht seien, würden diese Personen sich einfach älter machen und den Biontech-Impfstoff buchen. Runtergerechnet werden ungefähr ...