Ist Vereinbarung hinfällig ?
Vereinsfunktionär Ritter sieht darin kein entscheidendes Kriterium mehr beim Pflegeheimbau.
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MEISSENHEIM. Kommt es nun doch nicht zur freiwilligen Vereinbarung "gegenseitiger Rücksichtnahme" zwischen Investor und Betriebsträger des geplanten Pflegeheims auf der einen und den drei Vereinen auf der anderen Seite? Letztere könnten mit ihren Aktivitäten in unmittelbarer Nachbarschaft für "Unruhe" sorgen. Klaus Ritter, Vorsitzender des Reitvereins Meißenheim geht davon aus: "Nach meinen Informationen kann diese Vereinbarung für die Baurechtsbehörde nicht Grundlage einer Entscheidung sein."
Mit anderen Worten: Die Vereinbarung, um die sich die Verwaltung in den vergangenen Monaten bemühte, bildet keine ...