Fasnacht

Kantonspolizei verbietet motorisierte Fahrzeuge am Fasnachtsdienstag in Basel

Ab 2026 sind am Fasnachtsdienstag in Basel keine motorisierten Fahrzeuge mehr erlaubt. Die Kantonspolizei will damit für mehr Sicherheit der Kinder sorgen.  

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Am Fasnachtsdienstag sind in Basel ab ...e Fahrzeuge, wie etwa dieses, erlaubt.  | Foto: Daniel Gramespacher
Am Fasnachtsdienstag sind in Basel ab 2026 nur noch unmotorisierte Fahrzeuge, wie etwa dieses, erlaubt. Foto: Daniel Gramespacher 

In Basel sind am Fasnachtsdienstag ab 2026 keine motorisierten Fahrzeuge mehr erlaubt. Das gilt auch für E-Bikes, E-Roller und E-Scooter. Die Kantonspolizei passt damit die Polizeivorschriften zum Schutz der Kinder zur Fasnacht an, wie sie am Montag bekannt gab.

Im Fasnachtsperimeter sind somit nur noch von Hand gezogene Wagen und Requisiten erlaubt, auch wenn diese von einem Elektromotor unterstützt werden. Ebenfalls erlaubt sind "fasnachtskonforme" Fortbewegungsmittel im Schritttempo, wie zum Beispiel ein "Waggis-Velo". Im Gegensatz zum Cortège am Montag- und Mittwochnachmittag ist der "Fasnachtszyschtig" mit der Kinderfasnacht unorganisiert. Es gibt dann keinen gesicherten Umzug. Darum sind Kinder in diesem Gedränge in zunehmendem Maße gefährdet, heißt es im Communiqué. Zudem sei der Andrang am Fasnachtsdienstag von Jahr zu Jahr gestiegen.

Mit der neuen Bestimmung wolle die Polizei in Absprache mit dem Fasnacht-Comité auf den konsequenten Schutz der kleinsten Fasnächtlerinnen und Fasnächtler setzen. "Abzuwarten, bis ein schwerer oder sogar tödlicher Unfall geschieht, wäre unverantwortlich und nicht im Sinne der Basler Fasnacht", heißt es im Communiqué.

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