Kein Glück mit Blüten
Amtsgericht verurteilt Schopfheimer, der Falschgeld druckte: Freiheitsstrafe auf Bewährung.
SCHOPFHEIM/FREIBURG. Einen ehemaligen Versicherungsmakler aus Schopfheim hat das Amtsgericht Freiburg gestern wegen Geldfälschung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem hat das Gericht gegen den geständigen und schwer kranken Angeklagten wegen einer weiteren Geldfälschung und des Vortäuschens einer Straftat im Zusammenhang mit einem versuchten Versicherungsbetrug eine gesonderte Gesamtgeldstrafe von 280 Tagessätzen zu je 50 Euro verhängt.
Die vier Herren, die sich im Frühjahr 2002 in Hotels und Gaststätten in Freiburg, Neuenburg und Offenburg trafen, brauchten allesamt Geld. Mit von der Partie war auch der 47-jährige Versicherungsmakler aus Schopfheim, der zunehmend Ärger mit ...