Account/Login

Kindergeld bei Volljährigkeit

  • dpa

  • Sa, 27. Juli 2019
    Beruf & Karriere

     

Neue Entscheidungen des Bundesfinanzhofes.

Auch bei volljährigen Kindern  können ...der einen Freiwilligendienst leisten.   | Foto: Andrea Warnecke
Auch bei volljährigen Kindern können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Kindergeld beantragen. Bis zum 25. Lebensjahr besteht ein Anspruch, wenn sich die Kinder etwa in der Erstausbildung befinden oder einen Freiwilligendienst leisten. Foto: Andrea Warnecke

Können Eltern auch für ihren erwachsenen Nachwuchs Kindergeld beziehen? Das kommt auf die Umstände an. Der Bundesfinanzhof in München hat sich mit zwei Fällen näher beschäftigt.

Eltern können auch für volljährige Kinder Kindergeld bekommen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Nachwuchs muss sich dafür unter anderem in einer einheitlichen Erstausbildung befinden, die die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel