In Titisee-Neustadt kollidieren Argumente zur Lärmbelastung mit volkswirtschaftlichen Faktoren und dem Wunsch nach einheitlichen Tempolimits. Am Ende beschließt der Rat einen potenziell rechtswidrigen Änderungsantrag.
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Flüsterasphalt, Tempo 30, Lärmschutzwände: Viele Stellschrauben können Lärm reduzieren. Städte sind gesetzlich verpflichtet, zum Schutz der Bürger Lärmaktionspläne zu erstellen und fortzuschreiben. Grundlage für die Aktionspläne sind Lärmkarten von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Stadtbaumeisterin Heidrun Haag-Bingemann stellte dem ...