"Kritisch sind nur sehr wenige Fälle"
BZ-INTERVIEW: Steuerabkommen trifft Grenzgänger schon jetzt.
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LÖRRACH. Noch ist das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz nicht in trockenen Tüchern. Viele Grenzgänger und ehemalige Grenzgänger, die ein Gehalts- oder Rentenkonto in der Schweiz haben, sind aber bereits von ihrer jeweiligen Schweizer Bank angeschrieben worden. In den Briefen werden sie aufgefordert, sich zur Nachversteuerung und zur künftigen Besteuerung zu erklären. Daniel Gramespacher befragte dazu Benedikt Walter, auf Grenzgängerfragen spezialisierter Steuerberater bei der Lörracher Loeba Treuhand GmbH.
BZ: Herr Walter, warum werden Grenzgänger und Rentner, die in der Schweiz ein Konto haben, bereits jetzt von den Schweizer Banken angeschrieben?Benedikt Walter: Alle schweizerischen Banken bereiten sich auf die mögliche Zustimmung des deutschen Bundesrats zum neu verhandelten Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland vor. Sollte das Abkommen zum 1. ...