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Länger Auskunft bei Preisbremse

Christian Rath
  • Do, 13. Juli 2023
    Wirtschaft

     

Der Rechtsdienstleister Conny erstritt beim Bundesgerichtshof (BGH) ein mieterfreundliches BGH-Urteil. Das dient auch dem eigenen Interesse.

Mieter können künftig leichter und länger von der Mietpreisbremse profitieren. Auskunftsansprüche gegen den Vermieter verjähren erst drei Jahre, nachdem sie erstmals geltend gemacht wurden. Dies ...

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