Das Landratsamt warnt vor dem unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
ORTENAU (BZ). Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen. Der Verkauf solcher pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II oder Kategorie II ist in diesem Jahr am 29., 30., und 31. Dezember erlaubt. ...