Mietrecht

LG Hamburg weist Räumungsklage ab, nachdem die Mieten bezahlt wurden

BZ-Plus Eine Kündigung wegen Zahlungsverzug lässt sich durch das Zahlen der Forderungen "heilen". Folgt gleichzeitig eine ordentliche Kündigung, ist dies laut BGH rechtens. Das LG Hamburg sieht das anders.  

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Der BGH hat bereits deutlich gemacht, dass die "Heilung" einer ...

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