Mietrecht
LG Hamburg weist Räumungsklage ab, nachdem die Mieten bezahlt wurden
Eine Kündigung wegen Zahlungsverzug lässt sich durch das Zahlen der Forderungen "heilen". Folgt gleichzeitig eine ordentliche Kündigung, ist dies laut BGH rechtens. Das LG Hamburg sieht das anders.
Sa, 12. Apr 2025, 11:30 Uhr
Wirtschaft
Thema: Mit Gewinn leben