Nur noch Empfehlung
Maskenpflicht fällt auch in städtischen Einrichtungen in Lörrach

Die Stadt Lörrach hebt die Corona-Schutzmaßnahmen in den städtischen Einrichtungen zum 23. Mai, auf. Damit entfällt die Maskenpflicht, Termine müssen aber weiterhin vereinbart werden.
Das bedeute für Besucherinnen und Besucher des Rathauses, der Außenstellen der Stadtverwaltung und aller anderen städtischen Einrichtungen den Wegfall der Maskenpflicht, teilte die Stadtverwaltung mit. Nach wie vor muss vor einem Besuch im Rathaus und in den Außenstellen jedoch an drei Wochentagen ein Termin vereinbart werden. Für Bürgerservices gilt dies montags, mittwochs und donnerstags.
Dienstags von 8 bis 16.45 Uhr und freitags von 8 bis 11.45 Uhr ist keine Terminbuchung erforderlich. An diesen Tagen ist mit einer erheblichen Wartezeit zu rechnen. Um dies zu vermeiden, empfiehlt die Stadtverwaltung daher, vorab einen Online-Termin für Besuche zu buchen.
Ohne Termin ist mit erheblicher Wartezeit zu rechnen
Dienstags von 8 bis 16.45 Uhr und freitags von 8 bis 11.45 Uhr ist keine Terminbuchung erforderlich. An diesen Tagen ist mit einer erheblichen Wartezeit zu rechnen. Um dies zu vermeiden, empfiehlt die Stadtverwaltung daher, vorab einen Online-Termin für Besuche zu buchen.
Terminbuchungen sind auf der Webseite der Stadt Lörrach möglich.