Mehr Rechtssicherheit nach einer Betriebsprüfung

Bundessozialgericht: Rentenversicherung muss künftig auch einen Bescheid ausstellen, wenn sie nichts zu beanstanden hatte.  

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Alle Punkte abgehakt  | Foto: Eugenia
Alle Punkte abgehakt Foto: Eugenia 
Nach einer Betriebsprüfung muss die Rentenversicherung künftig immer einen Bescheid erlassen – auch dann, wenn es keine Beanstandungen gab. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) diese ...

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