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Wählen ab 16

MEINE MEINUNG: Keine Rechte ohne Pflichten

  • Joni Strecker

  • Fr, 17. Dezember 2021
    Schülertexte

Will ein 16-Jähriger ein Erwerbsgeschäft betreiben, müssen seine Erziehungsberechtigten zustimmen. Fehlt ein Unter-18-Jähriger in der Schule, braucht er eine Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten. Ein 17-Jähriger kann weder einen Kauf- noch einen Mietvertrag ohne die Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten abschließen. Durch diese und weitere Maßnahmen sollen Minderjährige geschützt werden, was ja auch wirklich gut so ist. Doch denkt man das weiter, wird klar, dass der Gesetzgeber diesen Menschen einfach noch nicht zutraut, solche Entscheidungen zu treffen und die Folgen daraus abschätzen zu können.

Der Inbegriff politischer Teilhabe ist zwar das Wahlrecht, das bedeutet allerdings nicht, dass es der einzige Weg ist, sich politisch zu beteiligen. Fridays for Future macht dies immer wieder deutlich, indem junge Menschen auf die Straßen gehen und die Politik bereits zum Handeln gebracht haben. Man könnte zwar meinen, ein 16- oder 17-Jähriger ließe sich leichter verführen, irrsinnigen Theorien oder Fake News Glauben zu schenken, als ein lebenserfahrenerer Mensch. Jedoch wird beim näheren Hinsehen deutlich, dass dies auf so gut wie jede Altersgruppe zutreffen kann und nicht nur auf die 16- und 17-Jährigen.
Doch das eigentliche Kernargument ist ein anderes: Ein Wahlberechtigter genießt zwar viele Rechte und mehr Selbstbestimmung, hat aber als Ausgleich auch Pflichten zu erfüllen. So muss er Steuern zahlen, sofern er nicht arbeitslos ist, meist für den eigenen Unterhalt sorgen und die alleinige Verantwortung für sein Handeln tragen. Außerdem war und ist das Wahlrecht eines der edelsten Bürgerrechte, das mit der Volljährigkeit erreicht wird – und das sollte es, wie ich finde, auch bleiben!

Ressort: Schülertexte

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 17. Dezember 2021: PDF-Version herunterladen

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