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Hilfen in der Corona-Krise

Mieter und Schuldner dürfen in Verzug geraten

Christian Rath
  • Di, 24. März 2020, 18:54 Uhr
    Wirtschaft

BZ-Plus Die Bundesregierung will Mieter, Stromkunden und Kreditnehmer per Gesetz vor den Folgen einer Corona-bedingten Zahlungsunfähigkeit bewahren.

Mieter können in der Krise mit der Mie...ofortige Kündigung fürchten zu müssen.  | Foto: Alexander Raths
Mieter können in der Krise mit der Miete in Verzug geraten, ohne die sofortige Kündigung fürchten zu müssen. Foto: Alexander Raths
Es soll schnell gehen. Der Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) zum Schutz von Mietern, Stromkunden und Kreditnehmern vor den Folgen der Corona-Krise wurde erst am Montag von der Bundesregierung gebilligt. Schon am heutigen Mittwoch wird darüber im Bundestag abschließend abgestimmt. Eine Zustimmung des Bundesrats ...

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