Rat vom Experten

Mietrecht: Böses Erwachen muss nicht sein

EXPERTE ZUM THEMA: Mieter und Vermieter sollten sich beim Vertragsabschluss auch mit dem Kleingedruckten der Mietverträge beschäftigen/.  

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Hagen Wlaschny   | Foto: gra
Hagen Wlaschny Foto: gra
Der Vermieter freut sich, für seine Wohnung einen neuen Mieter gefunden zu haben und dieser freut sich, eine neue Wohnung beziehen zu können. Der Mietvertrag wird unterschrieben – also Friede, Freude, Eierkuchen? Mitnichten, denn nicht immer geht es tatsächlich auch reibungslos zu. Schon während der Mietdauer oder bei Beendigung des Mietvertrages kann das böse Erwachen kommen. Vermieter und Mieter beschäftigen sich mit dem Kleingedrucktem.
VERTRAGSABSCHLUSS
In einem schriftlichen Mietvertrag sollten zum Beispiel eine vollständige Auflistung der vermieteten Räume mit allen Nebenräumen und die Bezeichnung der gemeinschaftlich zu nutzenden Räume und Flächen – Keller, ...

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