Mietspiegel-Zuschläge einkassiert

Das Landgericht hat in Sachen Mietspiegel entschieden, dass einige der dort erhobenen Zuschläge juristisch nicht haltbar sind  

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Spieglein, Spieglein: Wer zahlt die höchsten Mieten?   | Foto: Ingo Schneider
Spieglein, Spieglein: Wer zahlt die höchsten Mieten? Foto: Ingo Schneider

Seit der neue Mietspiegel gilt, geht’s rund: Im vergangenen Jahr haben mehr als 400 Mieterinnen und Mieter – davon über 100 der Stadtbau – gegen die Erhöhung ihrer Mieten am Amtsgericht geklagt (die BZ berichtete). Ein Großteil der Prozesse wurde zugunsten der Vermieter entschieden, bei anderen einigten sich die Parteien. Doch es gab auch einige strittige Fälle, die zur Berufung beim Landgericht landeten. Dieses hat nun Zuschläge abgelehnt, die aufgrund des Mietspiegels erhoben wurden und damit für eine neue rechtliche Situation gesorgt. Das hat Folgen für Vermieter.

Am 15. Januar war einiges los bei der 3. Zivilkammer des Landgerichts: In zwölf Verfahren ging es um Mieterhöhungen auf Grundlage des Mietspiegels. In allen Fällen hatten die Mieter ihre Mieterhöhungen nicht akzeptiert. Die ...

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