Nicht die Ausnahme, sondern die Regel

Verwaltungsgericht Freiburg: Alle Hochschulen müssen Hochbegabte von Studiengebühr befreien.  

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FREIBURG. Da hat die Universität Freiburg den übrigen Hochschulen in Baden-Württemberg was Schönes eingebrockt. Vorausgesetzt, das Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts hat Bestand, müssen auch sie alle, ob sie wollen oder nicht, ihre hochbegabten Studenten von der Studiengebühr – 500 Euro im Semester ...

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