Nicht überall darf’s krachen

In etlichen Bereichen in der Stadt ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk nicht gestattet.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

WEIL AM RHEIN (BZ). Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern verboten. Zu solchen Einrichtungen ist ein Mindestabstand von 200 Metern einzuhalten. Von dieser Regelung sind mehr oder weniger ausgedehnte Flächen in allen Stadtteilen betroffen. Wer gegen das Abbrennverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Darauf hat die Stadtverwaltung anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels noch einmal eindringlich ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel