Nicht überall darf’s krachen
In etlichen Bereichen in der Stadt ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk nicht gestattet.
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WEIL AM RHEIN (BZ). Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern verboten. Zu solchen Einrichtungen ist ein Mindestabstand von 200 Metern einzuhalten. Von dieser Regelung sind mehr oder weniger ausgedehnte Flächen in allen Stadtteilen betroffen. Wer gegen das Abbrennverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Darauf hat die Stadtverwaltung anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels noch einmal eindringlich ...