Ein Neonazi aus Weil am Rhein hatte 22 Kilogramm Zutaten für die Herstellung von Sprengstoff gehortet, wird deshalb aber nicht angeklagt. Dies entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Der Neonazi wird nun vor dem Amtsgericht Lörrach lediglich wegen kleinerer Waffendelikte angeklagt. Konkrete Anschlagspläne seien ihm nicht nachzuweisen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG). Der Mann ...