Schwierige Suche nach der Armut

Grundsicherungsgesetz wird aufgehoben, Ansprüche bleiben.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Das Freiburger Sozialdezernat hatte mit 400 Menschen gerechnet, die das Grundsicherungsgesetz (GSiG) vom 1. Januar 2003 an aus der verschämten Armut führen würde. Tatsächlich sind es bislang nur 220. Das Rathaus schlussfolgert daraus, dass es die verschämte Armut in dem Ausmaß, wie Wohlfahrtsverbände behaupten, nicht gibt. Das wiederum halten Verbände wie die Caritas für spekulativ. Klar ist inzwischen, dass das GSiG zum Jahresende wieder aufgehoben und ins neue Sozialgesetzbuch integriert wird.

"Die über lange Jahre von den Wohlfahrtsverbänden kritisierte verschämte Armut im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit hat sich nicht bestätigt", heißt es in der Drucksache, die der Hauptausschuss in seiner ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Ursula Köbl, Alfred Schleimer, Grundsicherungsamtschefin Patricia Renard

Weitere Artikel