Sicherheit mit Handlauf

Ein Treppengeländer schützt nicht nur Kinder.  

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Zur einer sicheren Treppe gehört auch ein schützendes Geländer, dessen Mindesthöhe laut Bauvorschrift 90 Zentimeter betragen muss.

"Der Sprossenabstand darf 12 Zentimeter nicht überschreiten, damit Kinderköpfe ...

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Schlagworte: Thomas Spillmann, Siegfried Schmid, Susanne Woelk