EU-Vorgabe
So funktioniert der Führerschein-Umtausch im Landkreis Lörrach
Wer einen Führerschein besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss diesen umtauschen. Das Landratsamt Lörrach erklärt den Zeitplan und die Vorgehensweise.
Fr, 22. Aug 2025, 11:30 Uhr
Kreis Lörrach
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Nach EU-Vorgaben müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in fälschungssichere EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden, darauf weist das Lörracher Landratsamt hin. Der Umtausch erfolge schrittweise nach einem Zeitplan – abhängig vom Ausstellungsdatum, teilweise auch vom Geburtsjahr. Aktuell betreffe das Führerscheine im Scheckkartenformat, die von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Ausnahme: Führerscheinbesitzer, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Karten- oder Papierführerschein erst zum 19. Januar 2033 umtauschen – unabhängig vom Ausstellungsjahr. Dies gilt jedoch nur für unbefristete Führerscheine. Das Landratsamt empfiehlt, den Antrag frühzeitig zu stellen.
Der Antrag ist online ausfüllbar. Anschließend wird er ausgedruckt und unterschrieben an die Führerscheinstelle geschickt – samt Ausweis- und Führerscheinkopien und biometrischem Passfoto. Für die persönliche Antragstellung sind Termine buchbar unter www.loerrach-landkreis.de/termin-führerschein.
Alternativ können Bürgerinnen und Bürger den Antrag bei ihrer Gemeindeverwaltung stellen, sofern sich der Wohnort in einer dieser Gemeinden befindet: Bad Bellingen, GVV Binzen, Efringen-Kirchen, Grenzach-Wyhlen, Kandern, Kleines Wiesental, Maulburg, Schliengen, Schönau im Schwarzwald, Steinen, Todtnau und Zell im Wiesental. Weitere Infos sowie das Antragsformular findet man unter www.loerrach-landkreis.de/eu-fuehrerschein.
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