Später Zug bringt Bargeld
Die Bundesregierung will Bahnfahrern mehr Rechte einräumen
BERLIN. Die Bundesregierung will die Rechte der Bahnkunden stärken. Von Sommer 2009 an müssen Bahnunternehmen Fahrgäste bei Verspätungen ab einer Stunde entschädigen – mit Bargeld, wenn der Kunde dies wünscht.
Läuft ein Zug mehr als eine Stunde nach der planmäßigen Ankunftszeit im Bahnhof ein, werden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Trifft die Bahn mehr als zwei Stunden verspätet ein, wird die ...