Strafe für dunkle Aktiengeschäfte
Ehemaliger Geschäftsführer ist wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue verurteilt worden.
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Vieles ist im Dunklen geblieben bei einem Strafverfahren vor dem Amtsrichter, in dem ein 71-jähriger Deutscher wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden ist.
Der Mann hatte als Geschäftsführer einer Firma, die eine Börsenhandels-Software entwickelt und vertrieben hatte, Aktien gegen Barzahlung verkauft. Die eingenommenen Gelder leitete er ...