Tarifverträge sind nichtig
Erneut unterliegt das Lager der Christlichen Gewerkschaften in der Leiharbeitsbranche vor Gericht.
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BERLIN (dpa/AFP/bür). Die Christlichen Gewerkschaften in der Leiharbeit haben wieder eine juristische Niederlage erlitten. Nachdem das Bundesarbeitsgericht im Dezember entsprechende Tarifverträge für Hunderttausende Leiharbeiter für ungültig erklärt hatte, entschied nun das Arbeitsgericht Berlin: Auch frühere Verträge von 2004, 2006 und 2008 sind nichtig.
In der Folge müssen Leiharbeitsfirmen mit Nachforderungen von Leiharbeitern und der Sozialkassen rechnen. Letztere dürften sich laut Experten auf mehrere Milliarden Euro ...