Tauziehen um Hubschraubereinsatz

Geändertes Pflanzenschutzgesetz droht die bisherige Praxis bei der Bekämpfung der Maikäferplage zu verhindern.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Hubschraubereinsatz gegen die Maikäfer...hen Bischoffingen und Kiechlinsbergen.  | Foto: Siegfried Gollrad
Hubschraubereinsatz gegen die Maikäfer im Frühjahr 2011 am nördlichen Kaiserstuhl zwischen Bischoffingen und Kiechlinsbergen. Foto: Siegfried Gollrad

NÖRDLICHER KAISERSTUHL/ BREISGAU. Kann die Bekämpfung der Maikäfer am Kaiserstuhl per Hubschrauber erfolgen oder nicht? Diese Frage entwickelt sich gerade zu einem echten Behördenkrimi. Waren bis vor Ostern noch alle Zeichen positiv, lehnte das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BVL) die Genehmigung des Hubschraubereinsatzes am Freitag kurzfristig ab.

Sollte diese Entscheidung Bestand haben, dürfte das Insektizid Neem Azal TS nur in Bodenanwendungen in den Randgebieten Wyhl und Weisweil zum Einsatz kommen. An den besonders vom Maikäferflug betroffenen Waldrändern, an denen sich die Maikäfer zur Paarung treffen, würde das ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel