Teuer zu stehen kommt eine 60-jährige Vermessungstechnikerin aus Freiburg ein Fußtritt in den Hintern eines Goldschmieds. Gegen Zahlung einer Geldauflage von 800 Euro, davon 400 Euro zu Gunsten des schmerzhaft Getretenen, hat das Amtsgericht das Strafverfahren ...