Tierseuche

Toter Schwan in Freiburg starb an Vogelgrippe

BZ-Redaktion

Von BZ-Redaktion

Di, 07. Februar 2023 um 17:18 Uhr

Freiburg

Ein im Dietenbachsee gefundener Schwan ist an der Vogelgrippe gestorben. Nun drohen umfangreiche Einschränkungen für Geflügelhalter.

Bereits in den vergangenen Wochen wurde bei mehreren verendeten Wildvögeln in Baden-Württemberg das hochpathogene Geflügelpest-Virus (HPAI) nachgewiesen. Erst am Diensag, 7. Februar, wurde der Ausbruch der Geflügelpest bei einer tot aufgefundenen Möwe im Landkreis Lörrach festgestellt. Auch in der Schweiz und im Département Haut-Rhin in Frankreich wurden vor kurzem Vogelgrippefälle bestätigt.

Die Veterinärbehörde der Stadt Freiburg wurde am 7. Februar darüber informiert, dass ein im Dietenbachsee im Stadtteil Weingarten aufgefundener verendeter Schwan positiv auf das Geflügelpestvirus getestet wurde. Gemäß der Landesverordnung handelt es sich um einen "Verdachtsfall". Nun muss er zur endgültigen Charakterisierung und Bestätigung an das Nationale Referenzlabor (Friedrich-Löffler-Institut) übermittelt werden. Das Untersuchungsergebnis wird am 8. Februar erwartet.
Für den Stadtkreis Freiburg ist die Veterinärbehörde des Amtes für öffentliche Ordnung (0761/201-4965, [email protected]) zuständig.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln auch im Stadtkreis Freiburg amtlich festgestellt.

Dies hätte zur Folge, dass die am 20. Januar erlassene Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auch im Stadtkreis Freiburg umgesetzt wird. Darin steht unter anderem, dass jeder Geflügelhalter auch von weniger als 1000 Tieren die Ein- und Ausgänge zu den Ställen sichern muss, dass die Ställe nur in Schutzkleidung betreten werden dürfen und dass die Behörden bei Verdachtsfällen umgehend zu informieren sind.

Die Freiburger Veterinärbehörde mahnt alle Geflügelhaltungen zur Vorsicht und weist auf die Pflicht hin, die vom Land angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Sollte sich der Ausbruch bestätigen, wird die Veterinärbehörde eine Aufstallungspflicht für private und gewerbliche Geflügelhaltungen im Stadtgebiet verfügen.

Was ist die Geflügelpest?

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion des Geflügels mit hochpathogenen (stark krank machenden) vogelspezifischen Influenza-Viren. Insbesondere über Wildvögel kann das Virus über weite Strecken verschleppt und unter anderem über den Kot infizierter Vögel in Hausgeflügelbestände eingetragen werden.

Können sich auch Menschen infizieren?

Das Robert-Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen derzeit als gering ein. Dennoch wird dringend dazu geraten, verendete Vögel nicht zu berühren und auch einen Kontakt von Haustieren mit dem Kadaver zu vermeiden. Beim Umgang mit toten Vögeln ist stets auf entsprechende Hygiene zu achten. Verendete Tiere sollten nur mit Handschuhen angefasst, die Hände danach gewaschen und desinfiziert werden. Der Verzehr von Geflügelfleisch stellt kein Infektionsrisiko dar.

Was kann ich als Geflügelhalter zusätzlich tun?

Unabhängig von den verpflichtend einzuhaltenden Regelungen der Allgemeinverfügung hat jeder Geflügelhalter dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere nur dort gefüttert werden, wo Wildvögel keinen Zugang haben. Zudem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Was muss ich bei einem Verdacht unternehmen?

Kommt es im Bestand zu vermehrten plötzlichen Todesfällen oder Krankheitsanzeichen (Abgeschlagenheit, Fressunlust, starker Durst), ist unbedingt ein Tierarzt zur weiteren Abklärung hinzuzuziehen. Die Geflügelpest ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche; bereits im Verdachtsfall ist das zuständige Veterinäramt zu informieren.
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