Eine Klausel in einem Riester-Vertrag beinhaltete hohe Gebühren für eine Verbraucherin. Die Versicherung darf diese nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale nicht mehr nutzen.
Über Wohn-Riester kann auch der Erwerb von privatem Wohneigentum gefördert werden. Foto: Andrea Warnecke
Frau L. hatte im Jahr 2004 mit der damaligen BHW Lebensversicherungs AG (heute LPV Lebensversicherung AG) ...