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Bundesverfassungsgericht

Urteil erweitert Adoptionsmöglichkeiten für homosexuelle Paare

Christian Rath
  • Mi, 20. Februar 2013
    Deutschland

     

Die Verfassungsrichter halten grundsätzliche Bedenken gegen die homosexuelle Elternschaft für widerlegt.

Wie erwartet hat Karlsruhe das Adoptionsrecht von homosexuellen Partnerschaften erweitert. Das Verbot von Zweitadoptionen verstoße gegen das Grundgesetz, entschied am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Das Urteil des Ersten Senats fiel einstimmig.
Zwei Fälle lagen ...

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