Urteil sorgt für mehr Transparenz
EXPERTEN ZUM THEMA: Die Ölpreisbindung für Gas ist aufgehoben worden, jetzt müssen Gasversorger Preiserhöhungen begründen.
Der Bundesgerichtsthof (BGH) hat mit Urteil vom 24. März die seit den 60er Jahren bestehende Ölpreisbindung der Gaspreise gekippt. Verbraucherschützer feiern das Urteil als Meilenstein für mehr Wettbewerb und besseren Verbraucherschutz. Doch noch ist unklar, inwieweit der BGH die Rechte von Gaskunden tatsächlich gestärkt hat.
Unangemessene Benachteiligung des KundenDie Kosten eines Gasversorgers seien nicht nur vom Ölpreis, sondern auch von anderen Faktoren wie etwa Netzgebühren, Vertriebskosten und Verwaltungskosten ...