Verteidiger für Freispruch

Staatsanwaltschaft fordert im Raserprozess dreieinhalb Jahre Haft / Nebenklage: Vorsatz.  

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EMMENDINGEN/FREIBURG. Folgt das Gericht im Raserprozess den Plädoyers der Verteidiger, wäre der angeklagte 25-jährige Angeklagte freizusprechen. Folgen die Richter der Nebenklage, wäre der Zeitsoldat wegen Vorsatzes zu bestrafen. Teilt das Gericht die Auffassungen des Staatsanwalts, wäre er wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren zu verurteilen.

Am kommenden Freitag um 12 Uhr will die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg das Urteil verkünden. Bis dahin werden sowohl die Mutter der bei dem tödlichen Unfall am 23. Januar 2012 auf der B 3 bei Denzlingen völlig schuldlos ums Leben gekommenen ...

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