Verurteilter bleibt unter Beobachtung
Vier Jahre Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs.
OFFENBURG. Ein 41-Jähriger ist am Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Bewährungszeit beträgt ungewöhnlich lange vier Jahre. Als Bewährungsauflage wurden dem Koch Schmerzensgeldzahlungen, eine Geldbuße sowie sechs Gespräche in einer forensischen Ambulanz auferlegt.
In diesen Gesprächen, so die Strafkammer, soll geklärt werden, ob eine weitere Therapie bezüglich seiner Pädophilie notwendig ist. Für die Zeit der Bewährung ist der 41-Jährige einem Bewährungshelfer unterstellt. Die ...