Ein 29-Jähriger läuft wiederholt "unnormale Schreie" ausstoßend durch das Obdachlosenheim in Lahr – dann schlägt er mit einem Baseballschläger zu: Der Fall ist vor dem Landgericht Offenburg.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft in einem Strafprozess vor dem Schöffengericht des Landgerichtes Offenburg lautet schlicht: Gefährliche Körperverletzung. Doch dahinter steckt erheblich mehr. Das Gericht muss in einem komplexen Fall der Frage nachgehen, ob sich eine Straftat im Frühjahr 2019 in einem ...